Referat für Schul- und Heimbeihilfen des Landesschulrates

Wer hat Anspruch auf Schülerbeihilfe?

Ordentliche Schüler/innen (und bestimmte Gruppen außerordentlicher Schüler/innen), die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf

Österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen sind gleichgestellt: Bürgerlnnen aus EWR-Staaten nach Maßgabe des Übereinkommens, Konventionsflüchtlinge sowie Schüler/innen mit fremder Staatsangehörigkeit und Staatenlose, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen für Schülerbeihilfen?

Der Schüler/die Schülerin

Kriterien der Bedürftigkeit

Die Bedürftigkeit richtet sich nach dem Einkommen, der Familiengröße und dem Familien­stand zum Zeitpunkt der Antragseinbringung.

Grundbeträge

Bei der Beihilfenberechnung ist von einem Grundbetrag von € 1.130,- für die Schulbeihilfe bzw. von € 1.380,- für die Heimbeihilfe (zuzüglich € 105,- Fahrtkostenbeihilfe) auszugehen, der sich um die folgenden Beträge erhöht bzw. vermindert (wird nur um Schulbeihilfe oder nur um Heimbeihilfe angesucht, so erhöht bzw. vermindert sich der jeweilige Grundbetrag nur um die Hälfte dieser Beträge).

Für ein Semester (Schule für Berufstätige) halbieren sich die Grundbeträge sowie die Erhöhungsbeträge.

Für einwöchige Schulveranstaltungen werden maximal € 180-, für Schulveranstaltungen ab 13 Tagen maximal € 360,- Beihilfe gewährt.

Erhöhung der Grundbeträge

Die Grundbeträge erhöhen sich um insgesamt € 1.172,-, wenn

Weiters erhöhen sich die Grundbeträge um insgesamt € 1.298,-, sofern es sich beim/bei der Schüler/in um ein erheblich behindertes Kind handelt.

Weiters erhöhen sich die Grundbeträge um € 404,-, wenn der/die Schüler/in die vorangehende Schulstufe mit Auszeichnung abgeschlossen hat.

Weiters gewährt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bedürftigen Schülern und Schülerinnen an allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an mittleren und höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung und den Übungsschulen der pädagogischen Akademien, Schülerunterstützungen.

Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Schulveranstaltung von mindestens fünftägiger Dauer (Sportwoche, Projektwoche, Schüleraustausch usw.). Die Anträge erhalten Sie an den anspruchsberechtigten Schulen. Als letzter Termin für die Einreichung der Ansuchen gilt der 31. März des jeweiligen Schuljahres.

Bei Problemen mit dem Ausfüllen der Anträge kontaktieren Sie bitte das Schülerbeihilfenreferat.

Mozartplatz 10
5010 Salzburg,
Tel: (0662) 8083-3025, -2306 oder -2880
Fax: (0662) 8083-2199